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Rückerstattung der Mehrwertsteuer außerhalb der EU

Mehrwertsteuererstattung außerhalb der EU für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU.

Unternehmen, die in einem Land ansässig sind, das nicht Mitglied der Europäischen Union ist, können in bestimmten Fällen die in der EU gezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern.

Die Möglichkeit, in diesen Fällen die Mehrwertsteuer außerhalb der EU zurückzuerhalten, wird durch die EU-Richtlinie 86/560/EEC, die so genannte Dreizehnte Richtlinie, geregelt, die die Art und Weise harmonisiert, in der die EU-Mitgliedstaaten die Mehrwertsteuer an Unternehmen außerhalb der EU erstatten können.

Wenn Sie ein in einem Drittland ansässiges Transportunternehmen sind, können Sie höchstwahrscheinlich unter anderem die Mehrwertsteuer auf Ihre Diesel- oder Mautkosten zurückfordern. Dies hängt in erster Linie von Ihrem Niederlassungsland ab und davon, wo Sie die Kosten getragen haben, da einige der EU-Länder die Rückerstattung der Mehrwertsteuer an Unternehmen mit Sitz in einem beliebigen Land erlauben, Andere verlangen eine Gegenseitigkeitsvereinbarung mit dem Niederlassungsland des Unternehmens, um eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer außerhalb der EU zu ermöglichen.

MwSt-LandExtra-EU-Länder dürfen zurückfordern
ÖsterreichAlle Nicht-EU-Länder
BelgienAlle Nicht-EU-Länder
BulgarienGegenseitigkeit – unter anderem: Mazedonien, Moldawien, Norwegen, Serbien, Schweiz und Ukraine
KroatienGegenseitigkeit – unter anderem: Serbien und die Schweiz
Republik ZypernGegenseitigkeit – Unter anderem: Israel und die Schweiz
Tschechische RepublikGegenseitigkeit – Unter anderem: Schweiz, Mazedonien, Norwegen
DänemarkAlle Nicht-EU-Länder
EstlandGegenseitigkeit – Unter anderem: Israel, Norwegen und die Schweiz
FinnlandAlle Nicht-EU-Länder
FrankreichAlle Nicht-EU-Länder
DeutschlandGegenseitigkeit – Unter anderem: Schweiz, Norwegen, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, San Marino.
GriechenlandGegenseitigkeit – Unter anderem: Schweiz, Norwegen
UngarnGegenseitigkeit – Liechtenstein, Norwegen, Serbien und die Schweiz
IrlandAlle Nicht-EU-Länder
ItalienGegenseitigkeit – Unter anderem: Israel, Schweiz, Norwegen
LettlandGegenseitigkeit – Island, Monaco, Norwegen und die Schweiz
LitauenGegenseitigkeit – Unter anderem: Island, Norwegen, Schweiz und Türkei (mit gewissen Einschränkungen)
LuxemburgAlle Nicht-EU-Länder
MaltaGegenseitigkeit – In der Praxis alle Nicht-EU-Länder
NiederlandeAlle Nicht-EU-Länder
PolenGegenseitigkeit – Unter anderem: Schweiz, Norwegen, Mazedonien
PortugalGegenseitigkeit – In der Praxis von Fall zu Fall
RumänienGegenseitigkeit – Schweiz, Norwegen, Türkei (teilweise Gegenseitigkeit) und Serbien
SlowakeiGegenseitigkeit – Schweiz und in der Praxis von Fall zu Fall
SlowenienGegenseitigkeit – Unter anderem: Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Israel, Mazedonien, Türkei, Serbien, Montenegro, Vereinigtes Königreich
SpanienGegenseitigkeit – Unter anderem: Norwegen, Schweiz, Vereinigtes Königreich
SchwedenAlle Nicht-EU-Länder

Zweitens hängt die Berechtigung zur Erstattung der Mehrwertsteuer außerhalb der EU von der Art der Ausgaben ab. Im Transportsektor kann die Mehrwertsteuer vor allem für Ausgaben für Kraftstoff, Mautgebühren, Wartung und den Kauf von Ersatzteilen erstattet werden. Obwohl die Regeln für die Erstattungsfähigkeit ähnlich sind wie die für in der EU ansässige Güterkraftverkehrsunternehmen, können einige EU-Staaten die Beträge für einige der Ausgaben ablehnen, wenn der Ursprung des Unternehmens außerhalb der Europäischen Union liegt. Auch die Fristen und Mindestbeträge für die Erstattung der Mehrwertsteuer bei Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU sind je nach Erstattungsland unterschiedlich.

MwSt-LandStichtagMindestbetrag
Österreich30. Juni des FolgejahresWenn der Referenzzeitraum weniger als 1 Jahr beträgt: 400 EUR; wenn 1 Jahr: 50 EUR
Belgien30. September des FolgejahresWenn der Referenzzeitraum weniger als 1 Jahr beträgt: 200 EUR; wenn 1 Jahr: 25 EUR
Bulgarien30. Juni des FolgejahresWenn der Referenzzeitraum weniger als 1 Jahr beträgt: 400 BGN; wenn 1 Jahr: 50 BGN
Kroatien30. Juni des FolgejahresWenn der Referenzzeitraum weniger als 1 Jahr beträgt: 3.100 HRK; wenn 1 Jahr: 400 HRK
Republik Zypern30. September des FolgejahresWenn der Referenzzeitraum weniger als 1 Jahr beträgt: 205 EUR; wenn 1 Jahr: 25 EUR
Tschechische Republik30. Juni des FolgejahresWenn der Referenzzeitraum weniger als 1 Jahr beträgt: 7.000 CZK; wenn 1 Jahr: 1.000 CZK
Dänemark30. September des FolgejahresWenn der Referenzzeitraum weniger als 1 Jahr beträgt: 3.000 DKK; wenn 1 Jahr: 400 DKK
Estland30. September des Folgejahres1 Jahr Referenzzeitraum: 320 EUR
Finnland30. September des FolgejahresWenn der Referenzzeitraum weniger als 1 Jahr beträgt: 400 EUR; wenn 1 Jahr: 50 EUR
Frankreich30. Juni des FolgejahresWenn der Referenzzeitraum weniger als 1 Jahr beträgt: 400 EUR; wenn 1 Jahr: 50 EUR
Deutschland30. Juni des FolgejahresBei Referenzzeitraum unter 1 Jahr: 1,00 EUR; wenn 1 Jahr: 500 EUR
Griechenland30. September des FolgejahresWenn der Referenzzeitraum weniger als 1 Jahr beträgt: 400 EUR; wenn 1 Jahr: 50 EUR
Ungarn30. September des FolgejahresWenn der Referenzzeitraum weniger als 1 Jahr beträgt: 400 EUR; wenn 1 Jahr: 50 EUR
Irland30. Juni des FolgejahresWenn der Referenzzeitraum weniger als 1 Jahr beträgt: 400 EUR; wenn 1 Jahr: 50 EUR
Italien30. September des FolgejahresWenn der Referenzzeitraum weniger als 1 Jahr beträgt: 400 EUR; wenn 1 Jahr: 50 EUR
Lettland30. September des FolgejahresWenn der Referenzzeitraum weniger als 1 Jahr beträgt: 400 EUR; wenn 1 Jahr: 50 EUR
Litauen30. Juni des FolgejahresWenn der Referenzzeitraum weniger als 1 Jahr beträgt: 400 EUR; wenn 1 Jahr: 50 EUR
Luxemburg30. Juni des FolgejahresReferenzzeitraum 1 Jahr: 250 EUR
Malta30. Juni des FolgejahresWenn der Referenzzeitraum weniger als 1 Jahr beträgt: 200 EUR; wenn 1 Jahr: 25 EUR
Niederlande30. Juni des FolgejahresWenn der Referenzzeitraum weniger als 1 Jahr beträgt: 400 EUR; wenn 1 Jahr: 50 EUR
Polen30. Juni des FolgejahresWenn der Referenzzeitraum weniger als 1 Jahr beträgt: 400 EUR; wenn 1 Jahr: 50 EUR
Portugal30. September des FolgejahresWenn der Referenzzeitraum weniger als 1 Jahr beträgt: 400 EUR; wenn 1 Jahr: 50 EUR
Rumänien30. September des FolgejahresWenn der Referenzzeitraum weniger als 1 Jahr beträgt: 400 EUR; wenn 1 Jahr: 50 EUR
Slowakei30. Juni des FolgejahresBei einem Referenzzeitraum von weniger als 1 Jahr: 1.000 EUR; wenn 1 Jahr: 50 EUR
Slowenien30. Juni des FolgejahresWenn der Referenzzeitraum weniger als 1 Jahr beträgt: 400 EUR; wenn 1 Jahr: 50 EUR
Spanien30. September des FolgejahresWenn der Referenzzeitraum weniger als 1 Jahr beträgt: 400 EUR; wenn 1 Jahr: 50 EUR
Schweden30. Juni des FolgejahresWenn der Referenzzeitraum weniger als 1 Jahr beträgt: 4.000 SEK; wenn 1 Jahr: 400 SEK

Zu guter Letzt könnte es laut dem EU-Land, in dem die Erstattung beantragt wird, erforderlich sein, einen lokalen Bevollmächtigten zu benennen, der sich mit den lokalen Steuerbehörden verhandelt.

Obwohl einige EU-Länder Anstrengungen unternommen haben, um die Beantragung von Mehrwertsteuererstattungen für außerhalb der EU ansässige Unternehmen zu vereinfachen, indem sie Online-Formulare anstelle der üblichen Papieranträge eingeführt haben, ist die Beantragung einer Mehrwertsteuererstattung nach wie vor ein kompliziertes Verfahren, das eine Reihe von Dokumenten erfordert, die in der Regel legalisiert werden müssen, damit die Mehrwertsteuererstattung innerhalb der üblichen durchschnittlichen Frist von sechs Monaten ab dem Datum der Antragstellung erfolgen kann.

Generell ist es aufgrund der unterschiedlichen Regeln und Praktiken der Mehrwertsteuererhebung gemäß der sogenannten 13. Richtlinie sehr empfehlenswert, dass ein Dritter Ihre Forderung einreicht, wenn Unternehmen außerhalb der EU niedergelassen sind.

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