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Rückerstattung der Mehrwertsteuer in der Europäischen Union

Claiming VAT refunds in the European Union

Aktuelle Vorschriften zur Rückforderung der Mehrwertsteuer innerhalb der Europäischen Union

Geschäfte innerhalb der Europäischen Union zu tätigen bedeutet, Waren in anderen Ländern zu kaufen als in dem Land, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist. Neben diesen Ausgaben kann auf den Rechnungen für den Kauf bestimmter Waren oder Dienstleistungen auch die Mehrwertsteuer erhoben werden, und zwar nach den geltenden Sätzen und Vorschriften des Mitgliedstaats, in dem die Waren oder Dienstleistungen gekauft werden.

In diesem Rahmen ermöglicht die sogenannte 8. Richtlinie oder Richtlinie 2008/9/EG in der EU niedergelassenen Unternehmen, ihre Mehrwertsteuer in den Mitgliedstaaten, in denen die Mehrwertsteuer entrichtet wurde, geltend zu machen. Die 8. Richtlinie harmonisiert die Vorschriften für die Rückforderung der ausländischen Mehrwertsteuer innerhalb eines festgelegten Zeitraums und durch vereinfachte Online-Erstattungsformulare.

Wer kann einen Antrag stellen?

Alle Unternehmen, die in einem EU-Land ansässig sind, haben im Prinzip Anspruch auf Mehrwertsteuererstattung gemäß der Achten Richtlinie. In der Praxis gelten andere Bedingungen:

  • Ihr Unternehmen darf keine feste Niederlassung in dem Land haben, in dem die Mehrwertsteuererstattung beantragt wird.
  • Ihr Unternehmen muss im Land Ihrer Niederlassung für die Mehrwertsteuer registriert sein.
  • Ihr Unternehmen hat im Gebiet des Erstattungsmitgliedstaats während des Erstattungszeitraums keine steuerpflichtigen Umsätze oder nur Umsätze im Rahmen der Verlagerung der Steuerschuldnerschaft getätigt.

Unternehmen, die außerhalb der EU ansässig sind, haben unter den in der 13. Richtlinie (Richtlinie 86/560/EEC) festgelegten Bedingungen ebenfalls Anspruch auf Mehrwertsteuererstattung. Siehe hier für weitere Informationen. 

Wie viel Mehrwertsteuer kann ich erstattet bekommen und für welche Produkte?

Die Mehrwertsteuer kann auf Waren und Dienstleistungen erstattet werden, die im Land der Erstattung zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Innerhalb der Mitgliedstaaten gibt es Unterschiede in Bezug auf die erstattungsfähige Mehrwertsteuer auf bestimmte Ausgaben, insbesondere bei Kosten im Zusammenhang mit Geschäftsreisen (Hotels, Restaurants, Mietwagen).

Die Mehrwertsteuer kann auch teilweise erstattet werden, je nach Art der Ausgaben und dem Land der Rückerstattung.

Kontaktieren Sie uns, um eine vollständige Analyse Ihrer Situation zu erhalten.

Welche Frist ist einzuhalten?

Die wichtigste Frist für die Beantragung von Mehrwertsteuererstattungen ist der 30. September, was Anträge für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des Vorjahres betrifft.

Steuererklärungsanträge können jedoch das ganze Jahr über für kürzere Zeiträume eingereicht werden:

  • 3 months (quarterly claims),
  • 6 Monate (nur in einigen Ländern zugelassen),
  • jährliche Ansprüche, einschließlich aller 12 Monate des Jahres.

Die Möglichkeit, Anträge für andere Zeiträume als die jährlichen zu stellen, hängt hauptsächlich von der Höhe der zu erstattenden Mehrwertsteuer ab (meist 400 € für vierteljährliche oder halbjährliche Erstattungsanträge; 50 € für jährliche Erstattungen).

Was ist die Prozedur?

Um einen Antrag auf MwSt-Erstattung zu stellen, müssen die Unternehmen die Erstattungsformulare elektronisch über das Steuerportal ihres eigenen Niederlassungsmitgliedstaats einreichen. Der Antrag auf MwSt-Erstattung wird dann an die Behörden des Erstattungsmitgliedstaates weitergeleitet. Es kann auch verlangt werden, Kopien oder Originaldokumente und/oder Rechnungen vorzulegen.

Sobald die Steuererstattungsanträge über das nationale Steuerportal Ihres Unternehmens eingereicht wurden, kann das Verfahren zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf der Ebene der ausländischen Steuerbehörde des Empfängers beginnen, die alle erforderlichen Prüfungen durchführt, um dem Antragsteller den erstattungsfähigen Steuersatz zu erstatten.

Die Steuerbehörde kann von den Antragstellern zusätzliche Informationen oder Dokumente verlangen, um den Antrag anzuerkennen; oder sie kann ihn ablehnen, wenn eine der Anforderungen an das Unternehmen oder die Rechnungen nicht erfüllt ist.

Die Vorteile der Rückforderung der Mehrwertsteuer durch einen Rückerstattungsspezialisten

Da es schwierig sein kann, die Berechtigung eines Unternehmens für eine Mehrwertsteuerrückerstattung zu beurteilen oder ob Kaufrechnungen für die Beantragung einer Steuerrückerstattung akzeptabel sind, können Sie sich immer auf einen Rückerstattungsspezialisten verlassen, um Ihre Steuerrückerstattungsanträge einzureichen

In diesem Fall werden Experten für Antragsverfahren in allen 27 Ländern Ihre Situation prüfen, Ihre Anträge einreichen und verfolgen, bis Sie Ihre Steuererstattung erhalten.

Optimieren Sie Ihre Chancen auf eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer

Der Service eines Experten ermöglicht es Ihnen, Ihre Chancen auf eine reibungslose Rückerstattung zu maximieren.

Sie werden von Fachleuten unterstützt, die sich sowohl in dem EU-Land, in dem Sie ansässig sind, als auch in dem Land, in dem Sie Ihre Mehrwertsteuer beantragen, auskennen. Sie füllen die Formulare für die Mehrwertsteuererstattung auf die geeignetste Weise aus und sorgen dafür, dass Ihren Anträgen alle erforderlichen Belege beigefügt werden.

Ihr Spezialist für Mehrwertsteuererstattung wird auch den Status Ihrer Anträge überprüfen und der nationalen Steuerbehörde gemäß den Regeln der Steuererstattung gemäß der 8. Richtlinie antworten, um sicherzustellen, dass sie Ihre Mehrwertsteuer zurückzahlen.

Lassen Sie die Anfragen der Finanzämter von einem Spezialisten bearbeiten

Bei Informationsanfragen während des Erstattungsverfahrens hilft Ihnen Ihr Mehrwertsteuerexperte dabei, die erforderlichen Dokumente und Informationen auf die effizienteste Weise und innerhalb festgelegter Fristen bereitzustellen.

Verbessern Sie Ihren Cashflow dank der Vorfinanzierungsdienste

Einer der Vorteile eines professionellen Steuerrückerstattungsservices ist die Möglichkeit, Ihre Mehrwertsteuer zu erhalten, bevor das Rückerstattungsverfahren beginnt.

Nach Prüfung Ihrer Situation und der Rechnungen über im Ausland erworbene Waren und Dienstleistungen überweisen unsere MwSt.-Spezialisten Ihrem Unternehmen die erstattungsfähigen MwSt.-Beträge mit der Häufigkeit der Ihrem Liquiditätsbedarf am besten entspricht, d. h. wöchentlich, monatlich oder vierteljährlich.

Kontaktieren Sie FastVAT, um Ihre Möglichkeiten zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer zu prüfen.

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