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Mehrwertsteuer-Rückerstattung

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Unsere 2 Rückerstattungsoptionen

Vat refund fastvat

Schnelle Mehrwertsteuer-Rückerstattung

Der schnellste Weg, um Ihre Mehrwertsteuer in nur wenigen Tagen zurückzuerhalten
Dank unserer gesicherten und effizienten Prozesse zur Mehrwertsteuerrückerstattung können wir unseren Kunden die im Ausland anfallenden Mehrwertsteuerbeträge auf wöchentlicher, monatlicher oder vierteljährlicher Basis vorfinanzieren.
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Standard Vat refund Fastvat

Standardrückerstattung

Die einfache und effiziente Variante
Für den Fall, dass Sie unsere Vorfinanzierungsdienste nicht benötigen, FASTVAT bearbeitet und hinterlegt Ihre transportbezogenen Mehrwertsteuerforderungen in Europa und in einigen außereuropäischen Ländern und stellt sicher, dass Ihr Unternehmen alle fälligen Beträge innerhalb der von den Steuerbehörden der einzelnen Staaten festgelegten Fristen zurückerhält.
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FAKTEN ZUR MWST.-RÜCKERSTATTUNG

Wo können wir Ihnen helfen um Ihre Mehrwertsteuer zurückzuerhalten?

FASTVAT ist innerhalb der EU voll aktiv, sowohl für die EU
und nicht in der EU ansässige Unternehmen (wo zulässig) und in den Extra-EU-Ländern:

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ÜBER MWST-RÜCKERSTATTUNG

Wer kann einen Antrag stellen?

Straßentransporter für Güter

Die Mehrwertsteuer kann vor allem für Ausgaben für Diesel, Mautgebühren, Tunnel und manchmal auch für Straßenbenutzungsgebühren zurückgefordert werden, obwohl einige Bedingungen gelten können, insbesondere für Spediteure aus Drittländern oder Unternehmen, die ihre eigenen Waren transportieren.

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Busunternehmen

Busunternehmen können ebenfalls eine Mehrwertsteuererstattung beantragen. Da die Vorschriften für diese Tätigkeit jedoch nicht harmonisiert sind, lassen nur wenige EU-Länder Mehrwertsteuererklärungen für Busunternehmen im Rahmen der Richtlinie 2008/9/EG zu.

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MEHRWERTSTEUER-RÜCKERSTATTUNGSSCHRITTE

Wie funktioniert es?

Schritt 1

Ernennen Sie FASTVAT zu Ihrem Vertreter für die Erstattung von Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern, indem Sie die Ihnen zugesandten Dokumente unterzeichnen.

Schritt 2

Schicken Sie uns alle Ihre erstattungsfähigen Rechnungen für Kraftstoff, Mautgebühren und andere Ausgaben mit ausländischer Mehrwertsteuer, die Sie zurückerhalten möchten. FastVAT bietet allen Spediteuren den gleichen Service, ohne dass eine Verbindung zu Ihren Lieferanten besteht.

Schritt 3

FASTVAT analysiert Ihre Rechnungen und gibt Ihnen eine Schätzung der Beträge, die Sie in jedem Land zurückfordern können.

Schritt 4

Wenn Sie Vorfinanzierung gewählt haben: Wir überweisen die erstattungsfähigen Beträge innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt Ihrer elektronischen Rechnungen auf Ihr Bankkonto.

Wenn Sie sich für die Standardrückerstattung entschieden haben: Wir reichen Ihre Rückerstattungsanträge bei den zuständigen Steuerbehörden ein und verfolgen sie, bis die Rückerstattung abgeschlossen ist.

Schritt 5

Für Vorfinanzierungen: FASTVAT reicht Ihre Erstattungsanträge bei den Steuerbehörden ein und verfolgt diese bis zum Abschluss der Erstattung.

 

Für die Standard-Erstattung: Sie erhalten die erstatteten Beträge, sobald sie von den Steuerbehörden zurückerstattet wurden (der gesetzliche Zeitrahmen für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer durch die Steuerbehörden beträgt 4 bis 6 Monate ab der Einreichung des Antrags).

Schritt 6

Die Erstattung verzögert sich oder die Finanzbehörden fordern zusätzliche Unterlagen an? FASTVAT prüft und beantwortet die Schreiben der Finanzbehörden, um den Erfolg Ihrer Erstattungsanträge sicherzustellen.

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Ihrer Sprache

Wir finanzieren Ihre Rechnungen unabhängig vom Anbieter*.

*wenn die Kosten im entsprechenden Land erstattungsfähig sind

FAQ

Welche Ausgaben kommen für die Mehrwertsteuererstattung infrage?

Die Berechtigung zur Mehrwertsteuererstattung und der erstattungsfähige Satz hängen von der Art der Ausgaben ab und werden von jedem EU-Mitgliedstaat geregelt.

Im Straßenverkehrssektor wird die Mehrwertsteuer in der Regel ganz oder teilweise für Betankungskosten (Diesel und Ad Blue), Mautgebühren, Wartung und Ersatzteile erstattet.

Auch andere Ausgaben können je nach Mitgliedstaat, in dem die Erstattung erfolgt, erstattet werden (Verpflegung, Unterkunft, Kauf von Kleinmaterial usw.). Die Regeln für die erstattungsfähige Mehrwertsteuer können auch je nach Art der Beförderung (Güter oder Personen) und der Herkunft des Unternehmens (mit Sitz in der EU oder in einem Drittland) variieren.

Mehrwertsteuererstattung für welche Beträge?

Der Mindestbetrag für die Beantragung einer Mehrwertsteuererstattung beträgt 400 € für das Kalenderquartal und 50 € für einen jährlichen Antrag. Die Beträge gelten pro Hinterlegungsland.

Mehrwertsteuerrückerstattung für welchen Zeitraum?

Die Mindestfrist für die Einreichung eines Erstattungsantrags gemäß DIR 2008/9/EG beträgt ein Kalenderquartal und maximal ein Kalenderjahr.

Bestimmte Steuerverwaltungen erklären sich bereit, Halbjahresanträge zu bearbeiten.

Welche Frist gilt für die Beantragung der Mehrwertsteuer?

Anträge können grundsätzlich eingereicht werden:
- bis zum 30. September des auf den Zeitraum folgenden Jahres für in der EU niedergelassene Unternehmen. So können beispielsweise alle Rechnungen von 2021 bis zum 30. September 2022 eingereicht werden.

- bis zum 30. Juni/30. September des auf den Zeitraum folgenden Jahres für Unternehmen, die außerhalb der EU niedergelassen sind. Zum Beispiel können alle Rechnungen ab 2021 bis zum 30. Juni 2022/30. September 2022 eingereicht werden.

Wie lange dauert es, bis die Steuerbehörden auf Ihren Antrag auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer reagieren?

Die Richtlinie sieht eine Frist von 4 Monaten vor, um eine Entscheidung zu treffen und die Mehrwertsteuer zurückzuerstatten. Diese Frist wird in den meisten Ländern eingehalten, obwohl es in der Praxis mehr Zeit in Anspruch nehmen könnte, eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer zu erhalten, insbesondere im Falle der Anforderung zusätzlicher Dokumente oder Originalrechnungen von Steuerbehörden.

Die Erfahrung von FASVAT garantiert die vollständige Einreichung von Mehrwertsteuerrückerstattungsanträgen um die Möglichkeit von Kontrollen durch die Steuerbehörden einzuschränken.

Welche Erstattungsmöglichkeiten gibt es für Busunternehmen?

Im Rahmen der Personenbeförderung ist die Steuergesetzgebung auf europäischer Ebene nicht harmonisiert.

Einige Länder verlangen, dass der aus der Personenbeförderung resultierende Umsatz in jedem Land gemeldet wird, was die Verwendung der DIR 2008/9/EG verhindert. Im Gegensatz dazu besteuern andere EU-Länder die Einnahmen im Transitland nicht und erlauben daher die Verwendung der DIR 2008/9/EG für die Mehrwertsteuer auf die Ausgaben für Reisen nach Europa.

Die Liste der Länder, in denen eine Rückerstattung gemäß der Richtlinie 2008/9/EG für Busunternehmen möglich ist, lautet:

Tschechische Republik, Dänemark, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakische Republik und Großbritannien.

Welche Erstattungsmöglichkeiten gibt es für Unternehmen, die ihre eigenen Waren transportieren?

Als Sonderfall gilt der Transport eigener Waren. Es ist notwendig, die Tätigkeit des Unternehmens und die transportierten Waren zu analysieren, um Ihre Berechtigung zu beurteilen, von DIR 2008/9/EG zu profitieren. FASVAT prüft Ihre Situation und informiert Sie über die Möglichkeiten zur Verbesserung Ihrer Liquidität.