Irland ändert das Antragsdatum der Bevorzugungen der MwSt-Rückerstattungsanträge, die an den irischen Staat als Mitgliedsstaat der Rückerstattungen gestellt werden. Die Abänderung macht es obligatorisch, dass Kopien/Scans der Rechnungen den Anträgen ab dem 4. April 2020 beigefügt werden.
Ab April wird Irland, als ein Land der MwSt-Rückerstattung Kopien/Scans der Rechnungen fordern, um diese den Anträgen beizufügen.
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