Irland ändert das Antragsdatum der Bevorzugungen der MwSt-Rückerstattungsanträge, die an den irischen Staat als Mitgliedsstaat der Rückerstattungen gestellt werden. Die Abänderung macht es obligatorisch, dass Kopien/Scans der Rechnungen den Anträgen ab dem 4. April 2020 beigefügt werden.



