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BREXIT und ausländische MwSt-Erstattung: Dringende Informationen für MwSt-Anträge 2020

Brexit and Foreign VAT refund

Ab dem 1. April 2021 werden EU-Unternehmen keinen Zugang mehr zum elektronischen Portal des Vereinigten Königreichs haben. Die Mehrwertsteuer auf Ausgaben, die bis zum 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich anfallen, muss bis zum 31. März 2021 eingereicht werden.

Aufgrund des Brexit und einer Veröffentlichung der britischen Regierung in der Gazzetta dello Stato wird das Vereinigte Königreich den Zugang zu seinem elektronischen Portal für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer nach der Achten EU-Richtlinie sperren.

Nach dem 31. März 2021 wird die britische Mehrwertsteuererstattung für Rechnungen aus dem Jahr 2020 nicht mehr möglich sein.

Wir bitten Sie, uns alle Ihre Rechnungen für das Jahr 2020 vor dem 28. Februar 2021 zukommen zu lassen, damit wir genügend Zeit haben, sie zu bearbeiten und Ihre MwSt.-Anträge vor Ablauf der Frist für die elektronische Einreichung einzureichen.

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