Mehrwertsteuer zurück
FastVAT bietet Ihnen die Leistung der Mehrwertsteuer-Rückerstattung in der EU. Dank unserer Vorfinanzierungs-Leistung, kann FastVAT Ihre Mehrwertsteuer binnen 3 Tagen nach Erhalt Ihrer elektronischen Rechnungen rückerstatten. Melden Sie sich einfach bei FastVAT an, schicken Sie Ihre Rechnungen und verwalten Sie Ihre Mehrwertsteuer-Rückerstattung online. Unsere einzigartigen IT-Lösungen machen Sie unabhängig. Sollten Sie dennoch Unterstützung brauchen, freut sich unser Kundendienst sehr, Sie bei den ersten Schritten in Ihrer Muttersprache zu unterstützen, wenn es um das Schicken Ihrer Rechnungen oder eine andere Anfrage betreffend Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuer geht.
Fuhrunternehmen mit Firmensitz außerhalb der Europäischen Union können in einigen Ländern der Europäischen Union sowie in der Schweiz und Norwegen die Mehrwertsteuer zurückfordern. Dies ist in der 13. Richtlinie der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft geregelt, welche die Rückzahlungsbedingungen festlegt.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie weitere Informationen benötigen.
VAT Rates and Recoverable Expenses in the European Union
Mehrwertsteuer-Rückerstattung in Österreich
Wenn Sie ein internationales Fuhrunternehmen sind, das Güter nach Österreich transportiert und in diesem Land keine steuerpflichtigen Umsätze macht, können Sie gemäß RICHTLINIE 2008/9/EG DES RATES die Mehrwertsteuer zurückfordern.
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Österreich beträgt 20 %. Für Fuhrunternehmen ist die Mehrwertsteuer vor allem für Ausgaben für Diesel, Mautgebühren, Tunnelbenutzung und manchmal für Straßenbenützungsgebühren erstattungsfähig, wenn diese damit verbunden sind, doch hängt dies auch von den landesinternen Mehrwertsteuer-Regelungen ab.
Sie möchten wissen, für welche Ausgaben Sie sich die entsprechende Mehrwertsteuer in Österreich erstatten lassen können?
Mehrwertsteuer-Rückerstattung in Belgien
Wenn Sie ein internationales Fuhrunternehmen sind, das Güter nach Belgien transportiert und in diesem Land keine steuerpflichtigen Umsätze macht, können Sie gemäß RICHTLINIE 2008/9/EG DES RATES die Mehrwertsteuer zurückfordern.
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Belgien beträgt 21 %. Für Fuhrunternehmen ist die Mehrwertsteuer vor allem für Ausgaben für Diesel, Mautgebühren, Tunnelbenutzung und manchmal für Straßenbenützungsgebühren erstattungsfähig, wenn diese damit verbunden sind, doch hängt dies auch von den landesinternen Mehrwertsteuer-Regelungen ab.
Sie möchten wissen, für welche Ausgaben Sie sich die entsprechende Mehrwertsteuer in Belgien erstatten lassen können?
Mehrwertsteuer-Rückerstattung in Bulgarien
Wenn Sie ein internationales Fuhrunternehmen sind, das Güter nach Bulgarien transportiert und in diesem Land keine steuerpflichtigen Umsätze macht, können Sie gemäß RICHTLINIE 2008/9/EG DES RATES die Mehrwertsteuer zurückfordern.
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Bulgarien beträgt 20 %. Für Fuhrunternehmen ist die Mehrwertsteuer vor allem für Ausgaben für Diesel, Mautgebühren, Tunnelbenutzung und manchmal für Straßenbenützungsgebühren erstattungsfähig, wenn diese damit verbunden sind, doch hängt dies auch von den landesinternen Mehrwertsteuer-Regelungen ab.
Sie möchten wissen, für welche Ausgaben Sie sich die entsprechende Mehrwertsteuer in Bulgarien erstatten lassen können?
Mehrwertsteuer-Rückerstattung in der Tschechischen Republik
Wenn Sie ein internationales Fuhrunternehmen sind, das Güter in die Tschechische Republik transportiert und in diesem Land keine steuerpflichtigen Umsätze macht, können Sie gemäß RICHTLINIE 2008/9/EG DES RATES die Mehrwertsteuer zurückfordern.
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in der Tschechischen Republik beträgt 21 %. Für Fuhrunternehmen ist die Mehrwertsteuer vor allem für Ausgaben für Diesel, Mautgebühren, Tunnelbenutzung und manchmal für Straßenbenützungsgebühren erstattungsfähig, wenn diese damit verbunden sind, doch hängt dies auch von den landesinternen Mehrwertsteuer-Regelungen ab.
Sie möchten wissen, für welche Ausgaben Sie sich die entsprechende Mehrwertsteuer in der Tschechischen Republik erstatten lassen können?
Mehrwertsteuer-Rückerstattung in Dänemark
Wenn Sie ein internationales Fuhrunternehmen sind, das Güter nach Dänemark transportiert und in diesem Land keine steuerpflichtigen Umsätze macht, können Sie gemäß RICHTLINIE 2008/9/EG DES RATES die Mehrwertsteuer zurückfordern.
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Dänemark beträgt 25 %. Für Fuhrunternehmen ist die Mehrwertsteuer vor allem für Ausgaben für Diesel, Mautgebühren, Tunnelbenutzung und manchmal für Straßenbenützungsgebühren erstattungsfähig, wenn diese damit verbunden sind, doch hängt dies auch von den landesinternen Mehrwertsteuer-Regelungen ab.
Sie möchten wissen, für welche Ausgaben Sie sich die entsprechende Mehrwertsteuer in Dänemark erstatten lassen können?
Mehrwertsteuer-Rückerstattung in Frankreich
Wenn Sie ein internationales Fuhrunternehmen sind, das Güter nach Frankreich transportiert und in diesem Land keine steuerpflichtigen Umsätze macht, können Sie gemäß RICHTLINIE 2008/9/EG DES RATES die Mehrwertsteuer zurückfordern.
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Frankreich beträgt 20 %. Für Fuhrunternehmen ist die Mehrwertsteuer vor allem für Ausgaben für Diesel, Mautgebühren, Tunnelbenutzung und manchmal für Straßenbenützungsgebühren erstattungsfähig, wenn diese damit verbunden sind, doch hängt dies auch von den landesinternen Mehrwertsteuer-Regelungen ab.
Sie möchten wissen, für welche Ausgaben Sie sich die entsprechende Mehrwertsteuer in Frankreich erstatten lassen können?
Mehrwertsteuer-Rückerstattung in Deutschland
Wenn Sie ein internationales Fuhrunternehmen sind, das Güter nach Deutschland transportiert und in diesem Land keine steuerpflichtigen Umsätze macht, können Sie gemäß RICHTLINIE 2008/9/EG DES RATES die Mehrwertsteuer zurückfordern.
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Deutschland beträgt 19 %. Für Fuhrunternehmen ist die Mehrwertsteuer vor allem für Ausgaben für Diesel, Mautgebühren, Tunnelbenutzung und manchmal für Straßenbenützungsgebühren erstattungsfähig, wenn diese damit verbunden sind, doch hängt dies auch von den landesinternen Mehrwertsteuer-Regelungen ab.
Sie möchten wissen, für welche Ausgaben Sie sich die entsprechende Mehrwertsteuer in Deutschland erstatten lassen können?
Mehrwertsteuer-Rückerstattung in Italien
Wenn Sie ein internationales Fuhrunternehmen sind, das Güter nach Italien transportiert und in diesem Land keine steuerpflichtigen Umsätze macht, können Sie gemäß RICHTLINIE 2008/9/EG DES RATES die Mehrwertsteuer zurückfordern.
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Italien beträgt 22 %. Für Fuhrunternehmen ist die Mehrwertsteuer vor allem für Ausgaben für Diesel, Mautgebühren, Tunnelbenutzung und manchmal für Straßenbenützungsgebühren erstattungsfähig, wenn diese damit verbunden sind, doch hängt dies auch von den landesinternen Mehrwertsteuer-Regelungen ab.
Sie möchten wissen, für welche Ausgaben Sie sich die entsprechende Mehrwertsteuer in Italien erstatten lassen können?
Mehrwertsteuer-Rückerstattung in Luxemburg
Wenn Sie ein internationales Fuhrunternehmen sind, das Güter nach Luxemburg transportiert und in diesem Land keine steuerpflichtigen Umsätze macht, können Sie gemäß RICHTLINIE 2008/9/EG DES RATES die Mehrwertsteuer zurückfordern.
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Luxemburg beträgt 17 %. Für Fuhrunternehmen ist die Mehrwertsteuer vor allem für Ausgaben für Diesel, Mautgebühren, Tunnelbenutzung und manchmal für Straßenbenützungsgebühren erstattungsfähig, wenn diese damit verbunden sind, doch hängt dies auch von den landesinternen Mehrwertsteuer-Regelungen ab.
Sie möchten wissen, für welche Ausgaben Sie sich die entsprechende Mehrwertsteuer in Luxemburg erstatten lassen können?
Mehrwertsteuer-Rückerstattung in Norwegen
Wenn Sie ein internationales Fuhrunternehmen sind, das Güter nach Norwegen, dessen Standard-Mehrwertsteuersatz 25 % beträgt, transportiert, kontaktieren Sie uns bitte, um mehr über Ihre Möglichkeiten zur Mehrwertsteuer-Rückerstattung zu erfahren.
Sie möchten wissen, für welche Ausgaben Sie sich die entsprechende Mehrwertsteuer in Norwegen erstatten lassen können?
Mehrwertsteuer-Rückerstattung in Polen
Wenn Sie ein internationales Fuhrunternehmen sind, das Güter nach Polen transportiert und in diesem Land keine steuerpflichtigen Umsätze macht, können Sie gemäß RICHTLINIE 2008/9/EG DES RATES die Mehrwertsteuer zurückfordern.
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Polen beträgt 23 %. Für Fuhrunternehmen ist die Mehrwertsteuer vor allem für Ausgaben für Diesel, Mautgebühren, Tunnelbenutzung und manchmal für Straßenbenützungsgebühren erstattungsfähig, wenn diese damit verbunden sind, doch hängt dies auch von den landesinternen Mehrwertsteuer-Regelungen ab.
Sie möchten wissen, für welche Ausgaben Sie sich die entsprechende Mehrwertsteuer in Polen erstatten lassen können?
Mehrwertsteuer-Rückerstattung in Portugal
Wenn Sie ein internationales Fuhrunternehmen sind, das Güter nach Portugal transportiert und in diesem Land keine steuerpflichtigen Umsätze macht, können Sie gemäß RICHTLINIE 2008/9/EG DES RATES die Mehrwertsteuer zurückfordern.
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Portugal beträgt 23 %. Für Fuhrunternehmen ist die Mehrwertsteuer vor allem für Ausgaben für Diesel, Mautgebühren, Tunnelbenutzung und manchmal für Straßenbenützungsgebühren erstattungsfähig, wenn diese damit verbunden sind, doch hängt dies auch von den landesinternen Mehrwertsteuer-Regelungen ab.
Sie möchten wissen, für welche Ausgaben Sie sich die entsprechende Mehrwertsteuer in Portugal erstatten lassen können?
Mehrwertsteuer-Rückerstattung in Rumänien
Wenn Sie ein internationales Fuhrunternehmen sind, das Güter nach Rumänien transportiert und in diesem Land keine steuerpflichtigen Umsätze macht, können Sie gemäß RICHTLINIE 2008/9/EG DES RATES die Mehrwertsteuer zurückfordern.
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Rumänien beträgt 19 %. Für Fuhrunternehmen ist die Mehrwertsteuer vor allem für Ausgaben für Diesel, Mautgebühren, Tunnelbenutzung und manchmal für Straßenbenützungsgebühren erstattungsfähig, wenn diese damit verbunden sind, doch hängt dies auch von den landesinternen Mehrwertsteuer-Regelungen ab.
Sie möchten wissen, für welche Ausgaben Sie sich die entsprechende Mehrwertsteuer in Rumänien erstatten lassen können?
Mehrwertsteuer-Rückerstattung in der Slowakei
Wenn Sie ein internationales Fuhrunternehmen sind, das Güter in die Slowakei transportiert und in diesem Land keine steuerpflichtigen Umsätze macht, können Sie gemäß RICHTLINIE 2008/9/EG DES RATES die Mehrwertsteuer zurückfordern.
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in der Slowakei beträgt 20 %. Für Fuhrunternehmen ist die Mehrwertsteuer vor allem für Ausgaben für Diesel, Mautgebühren, Tunnelbenutzung und manchmal für Straßenbenützungsgebühren erstattungsfähig, wenn diese damit verbunden sind, doch hängt dies auch von den landesinternen Mehrwertsteuer-Regelungen ab.
Sie möchten wissen, für welche Ausgaben Sie sich die entsprechende Mehrwertsteuer in der Slowakei erstatten lassen können?
Mehrwertsteuer-Rückerstattung in Slowenien
Wenn Sie ein internationales Fuhrunternehmen sind, das Güter nach Slowenien transportiert und in diesem Land keine steuerpflichtigen Umsätze macht, können Sie gemäß RICHTLINIE 2008/9/EG DES RATES die Mehrwertsteuer zurückfordern.
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Slowenien beträgt 22 %. Für Fuhrunternehmen ist die Mehrwertsteuer vor allem für Ausgaben für Diesel, Mautgebühren, Tunnelbenutzung und manchmal für Straßenbenützungsgebühren erstattungsfähig, wenn diese damit verbunden sind, doch hängt dies auch von den landesinternen Mehrwertsteuer-Regelungen ab.
Sie möchten wissen, für welche Ausgaben Sie sich die entsprechende Mehrwertsteuer in Slowenien erstatten lassen können?
Mehrwertsteuer-Rückerstattung in Spanien
Wenn Sie ein internationales Fuhrunternehmen sind, das Güter nach Spanien transportiert und in diesem Land keine steuerpflichtigen Umsätze macht, können Sie gemäß RICHTLINIE 2008/9/EG DES RATES die Mehrwertsteuer zurückfordern.
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Spanien beträgt 21 %. Für Fuhrunternehmen ist die Mehrwertsteuer vor allem für Ausgaben für Diesel, Mautgebühren, Tunnelbenutzung und manchmal für Straßenbenützungsgebühren erstattungsfähig, wenn diese damit verbunden sind, doch hängt dies auch von den landesinternen Mehrwertsteuer-Regelungen ab.
Sie möchten wissen, für welche Ausgaben Sie sich die entsprechende Mehrwertsteuer in Spanien erstatten lassen können?
Mehrwertsteuer-Rückerstattung in Schweden
Wenn Sie ein internationales Fuhrunternehmen sind, das Güter nach Schweden transportiert und in diesem Land keine steuerpflichtigen Umsätze macht, können Sie gemäß RICHTLINIE 2008/9/EG DES RATES die Mehrwertsteuer zurückfordern.
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Schweden beträgt 25 %. Für Fuhrunternehmen ist die Mehrwertsteuer vor allem für Ausgaben für Diesel, Mautgebühren, Tunnelbenutzung und manchmal für Straßenbenützungsgebühren erstattungsfähig, wenn diese damit verbunden sind, doch hängt dies auch von den landesinternen Mehrwertsteuer-Regelungen ab.
Sie möchten wissen, für welche Ausgaben Sie sich die entsprechende Mehrwertsteuer in Schweden erstatten lassen können?
Mehrwertsteuer-Rückerstattung in der Schweiz
Wenn Sie ein internationales Fuhrunternehmen sind, das Güter in die Schweiz, dessen Standard-Mehrwertsteuersatz 7,7 % beträgt, transportiert, kontaktieren Sie uns bitte, um mehr über Ihre Möglichkeiten zur Mehrwertsteuer-Rückerstattung zu erfahren.
Sie möchten wissen, für welche Ausgaben Sie sich die entsprechende Mehrwertsteuer in der Schweiz erstatten lassen können?